Schwerpunkte

Gesichtsästhetik

HNO-Privatpraxis Tübingen, Prof. Dr. Zenner

Prof. Zenner verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Plastischen Operationen. Als von der Ärztekammer anerkannter Chefarzt hat er zahlreiche Fachärzte auf diesem Gebiet ausgebildet.

Zur Behandlung von Gesichtsfalten setzt er Botox (Botulinum Typ A) oder Hyaluronsäure ein.

Botulinum Typ A (Botox)
Botulinum Typ A wirkt wie eine kleine Erholungspause für die Gesichtsmuskulatur: Übermäßig aktive Muskeln – etwa an Stirn, Augen oder zwischen den Augenbrauen – entspannen sich. Dadurch glätten sich Falten wie die Zornesfalte, Stirnfalten oder Krähenfüße schonend und zuverlässig.

Hyaluronsäure
Hyaluronsäure ist ein natürlicher Füllstoff, der verlorenes Volumen ersetzt. Sie eignet sich besonders für Falten im unteren Gesichtsbereich, zum Beispiel Nasolabial- oder Mundwinkelfalten. Die Haut wirkt anschließend wieder voller, frischer und jugendlich aufgepolstert.

Wie lange hält das Ergebnis?
Die Wirkung von Botulinum Typ A hält in der Regel 3–4 Monate an und kann jederzeit erneuert werden. Eine Behandlung mit Hyaluronsäure wirkt meist 6–12 Monate, abhängig vom verwendeten Produkt und dem individuellen Stoffwechsel.

Was passiert ohne erneute Behandlung?
Ganz unkompliziert: Das Gesicht kehrt nach und nach in den Ausgangszustand zurück – ohne negative Effekte oder plötzliche Veränderungen.

Wirkt meine Mimik danach unnatürlich?
Nein. Prof. Zenner legt großen Wert darauf, die natürliche Ausstrahlung zu bewahren. Das Ergebnis wirkt erholt, frisch und entspannt – nie maskenhaft.

Können Hyaluronsäure und Botulinum Typ A kombiniert werden?
Ja, die Kombination ist sehr sinnvoll. So lassen sich Falten glätten und gleichzeitig Volumen aufbauen – für ein harmonisches und natürliches Gesamtbild.

Prof. Dr. med. H.P. Zenner
Uiversitätsprofessor für HNO-Heilkunde
Universitäts-HNO-Klinik-Direktor a.D.
Hals-, Nasen- und Ohrenarzt, Kopf-Hals-Chirurgie, Plastische Operationen, Stimm- und Sprachstörungen, Allergologie, Psychosomatische Medizin, Sachverständigen-Gutachten

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